Sachbezug bei Elektro Dienstautos in Österreich

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Elektroautos in Österreich ändern sich schrittweise – insbesondere für E‑Fahrzeuge, die Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen auch zur privaten Nutzung überlassen. Wir möchten Dich frühzeitig über die wichtigsten Neuerungen informieren.



Bisherige Begünstigung für E‑Dienstfahrzeuge

Bislang galten Elektroautos als Dienstwagen als besonders attraktiv:

  • Kein Sachbezug bei Privatnutzung
  • Niedrigere Lohnnebenkosten für Unternehmen
  • Keine zusätzliche Steuerbelastung für Arbeitnehmer:innen

Diese Ausnahmeregelung war ein wesentlicher Treiber für die Elektromobilität in Betrieben.


Änderungen durch das neue Doppelbudget 2027/2028

Mit dem neuen Regierungsbudget wird diese Steuerbegünstigung schrittweise abgeschafft:

Motorbezogene Versicherungssteuer

Bereits seit April 2025 unterliegen Elektroautos erstmals der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Für einen typischen Mittelklasse‑E‑Pkw bedeutet das zusätzliche Kosten von rund 350 bis 500 Euro jährlich.

Sachbezug bei privater Nutzung von E‑Firmenautos

Ab 2027 soll die bisherige Sachbezugsbefreiung für Elektro‑Dienstautos entfallen. Der Sachbezug wird künftig analog zu Verbrennern berechnet – jedoch weiterhin günstiger. Geplant ist ein Sachbezugswert von 0,75 % der Anschaffungskosten pro Monat. Ab 2028 rechnet der Staat mit bis zu 160 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr.

Zum Vergleich:


Bei Verbrennerfahrzeugen liegt der Sachbezug aktuell bei:

  • 2 % der Anschaffungskosten pro Monat
  • 1,5 % bei besonders effizienten Fahrzeugen

Deckelung des Sachbezugs

Wie bei Verbrennern ist auch bei E‑Autos eine Deckelung der Bemessungsgrundlage vorgesehen:

  • Max. 48.000 Euro Anschaffungskosten
  • Daraus ergibt sich ein maximaler Sachbezug von ca. 360 Euro pro Monat (ab 2028)


Was bedeutet das für Unternehmen und Mitarbeitende?

„Die Befreiung vom Sachbezug war ein großer Anreiz für Unternehmen und Beschäftigte, E‑Autos zu erwerben. Die neue Regelung ist ein klarer Dämpfer für die E‑Mobilität.“
– Josef Mager

  • Höhere Steuerbelastung für Mitarbeiter:innen
  • Mehr Lohnnebenkosten für Unternehmen
  • Langfristige Planbarkeit wird wichtiger (Fuhrpark, Leasing, Versicherung)


Unsere Empfehlung

Wir empfehlen allen Unternehmen und Selbstständigen:

  • bestehende Dienstwagenregelungen frühzeitig zu überprüfen Leasing‑ und Anschaffungsmodelle neu zu kalkulieren
  • Versicherungs‑ und Steuerkosten ganzheitlich zu betrachten


Als unabhängiger Versicherungsmakler am Bodensee unterstützen wir Dich gerne bei:

  • Fuhrpark‑ und Kfz‑Versicherungslösungen
  • Kosten‑ und Risikooptimierung
  • Abstimmung mit Steuerberatung und Lohnverrechnung


Wir behalten für Dich den Überblick – damit Du fundierte Entscheidungen treffen kannst.

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